Kontopfändung - Plötzlich ist kein Geld mehr da!

So kommen Sie wieder an Ihr Geld

In unseren Beratungsgesprächen wurde ein Problem sehr oft genannt: die Kontopfändung. Durch eine Kontopfändung ist das Konto zunächst für den Inhaber nicht mehr erreichbar. Geld kann nicht abgehoben werden, Überweisungen und Daueraufträge werden nicht mehr ausgeführt. Es droht daher Unbill mit Vermieter, Stadtwerken, Telekom etc.. Eine Kontopfändung sperrt das Konto selbst in dem Fall, wenn das eingehende Geld pfändungsfrei ist. Der Kontoinhaber muss erst umständlich und meistens gerichtlich die Freigabe des pfändungsfreien Betrages verlangen. Wird die Freigabe nicht fristgemäß beantragt, kann sogar pfändungsfreies Geld gepfändet werden, also weg sein.

Pfändungsschutzkonto - Damit Sie Ihren täglichen Bedarf sichern können

Seit dem 01.07.2010 gibt es hierfür eine Lösung: Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) wurde geschaffen. Für das P-Konto besteht ein Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe des jeweiligen Pfändungsfreibetrages. Dieser beträgt bei Alleinstehenden ohne Unterhaltspflichten derzeit 1.178,59 Euro je Kalendermonat. Diese Summe erhöht sich bei Unterhaltspflichten um 443,57 Euro für die erste und um jeweils weitere 247,12 Euro für die zweite bis fünfte Person, der Unterhalt gewährt werden muss (Naturalunterhalt oder Geldunterhalt). Kindergeld oder bestimmte soziale Leistungen werden zusätzlich geschützt. In der Regel genügt ein Nachweis bei der Bank.

Mit dem P-Konto kann also eine Kontopfändung mit dem folgenden Unbill abgewehrt werden. Wir empfehlen daher unseren Klienten, ihr Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Die Banken sind verpflichtet, ein bestehenden Konto in ein P-Konto umzuwandeln.

Wenn Sie Hilfe benötigen, sprechen Sie uns an! Selbstverständlich behandeln wir ihr Anliegen vertraulich.

Haben Sie kein Vermögen und Ihr Einkommen (Gehalt, Arbeitslosengeld, Rente, usw.) liegt innerhalb der Pfändungsfreigrenze (d.h. Ihr Einkommen ist nicht pfändbar), treten Sie freiwillig für die Dauer von 6 Jahren den pfändbaren Teil an Ihre Gläubiger ab. Bleibt Ihr Einkommen innerhalb dieser 6 Jahre unpfändbar, zahlen Sie nichts. Sollte Ihr Einkommen sich verbessern, zahlen Sie monatlich nur den ohnehin pfändbaren Betrag an die Gläubiger. Diesen Betrag könnte ja ohnehin der Gerichtsvollzieher von Ihnen verlangen. Nach Ablauf der 6jährigen Abtretungszeit verzichten die Gläubiger auf Ihre Restforderung und Sie sind schuldenfrei. Voraussetzung ist, dass die Gläubiger diesem Plan zustimmen.

Wir helfen Ihnen, wieder schuldenfrei zu leben!

Kontopfändung

Plötzlich ist man nicht mehr in der Lage, den täglichen Bedarf zu bezahlen

Schnelle Hilfe

In einer solchen Situation zählt jeder Tag, daher gilt es, schnell eine Lösung zu finden

Pfändungsschutzkonto

So ist sichergestellt, dass etwas für den Alltag bleibt!

Zögern Sie nicht! Wir helfen Ihnen kostenlos!

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